Die Politik hat heute einen großen Einfluss auf unser Gesundheitssystem. Praxisgebühr, Festzuschuss, Regelversorgung, Bonusheft, Zahnzusatzversicherungen, Gesundheitssystem, Zuzahlung, all diese Schlagworte findet man fast täglich in der aktuellen Presse. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie ausführlich zu gesundheitspolitischen Themen im Bereich der Zahnmedizin.
Die Bundesregierung hat bestätigt, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Zusatzkosten bei einer nachgewiesenen Allergie auf ihren Zahnersatz grundsätzlich selbst tragen müssen.
Genehmigt eine Krankenkasse eine zahnprothetische Versorgung gemäß dem Heil- und Kostenplan eines Vertragszahnarztes, muss der Patient die Behandlung innerhalb von sechs Monaten durchführen lassen. Ein Heil- und Kostenplan verliert nach Ablauf dieser Zeit seine rechtliche Wirkung. Dies gilt sowohl im Inland als auch im Ausland.
Der Trend ist nicht neu: Seit Jahren schließen sich Zahnärzte zu Gemeinschaftspraxen zusammen. Experten sehen Gründe im wachsenden Kostendruck und in der Unsicherheit des Gesundheitswesens. Es ist zu befürchten, dass die freiberuflich geprägte Praxis mit einem selbstständigen Zahnarzt dadurch auf Dauer verschwindet
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat das Konsumverhalten der Menschen in Deutschland verändert. Wie wirkt sich die Finanzkrise auf den Gesundheitsbereich aus? Sogenannte Kann-Leistungen, z.B. beim Zahnarzt hochwertige Implantate, werden von den Patienten zeitlich eher auf später verschoben und die Regelversorgung bevorzugt.
Das zuletzt 1988 novellierte Gebührenverzeichnis der zahnärztlichen Gebührenordnung mit den historischen Bewertungen bleibt weiterhin in Kraft. Grund: Die Bundesregierung will vorerst auf die geplante Reform der Zahnärztehonorare verzichten. Damit wird auch die längst überfällige Reform der zahnärztlichen Gebührenordnung verschoben.
Die Deutsche Gesellschaft für Endodontie (DGEndo) sieht durch den Referentenentwurf zur neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die Patientensicherheit gefährdet. Berechnet man anhand des Referentenentwurfes die pro zahnärztliche Leistung zur Verfügung stehende Zeit, wird deutlich, dass eine Zahnbehandlung in der bisherigen Qualität nicht mehr gewährleistet werden kann. Betroffen sind davon besonders Leistungen aus dem Bereich der Zahnerhaltung, eigentlich die Hauptaufgabe eines Zahnarztes.
Ambulant tätige Anästhesisten erhalten bei zahnärztlichen Narkosen laut Regelleistungsvolumina (RLV) künftig nur noch 29 bis 49 Euro bezahlt, unabhängig von der Dauer der Narkose. Materialkosten in Höhe von 15 bis 25 Euro sind in der Summe bereits enthalten. Damit kann laut einer Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) von Anfang Januar die häufig notwendige Vollnarkose im Rahmen der Zahnbehandlung von Kindern bis zu einem Alter von zwölf Jahren, Menschen mit Behinderungen sowie von Menschen mit einer Zahnbehandlungsphobie nicht mehr ausreichend finanziert werden.
Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Zahnbehandlungskosten wie z.B. für Zahnfüllungen, Kronen, Brücken, Zahnprothesen oder eine kieferorthopädische Behandlung können als außergewöhnliche Belastung angesehen werden und sollten auf der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden. Wie groß die Steuerersparnis ausfällt, ist allerdings individuell sehr unterschiedlich.
Kassenpatienten können zwei Mal im Jahr ihre Zähne nachsehen lassen, ohne Praxisgebühr zu zahlen. Für Vorsorgetermine beim Zahnarzt gilt nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung: Wenn nur nachgeschaut und gegebenenfalls Zahnstein entfernt werden muss, müssen Patienten keine 10 Euro bezahlen. Hat der Patient allerdings ein Loch im Zahn, das repariert werden muss, wird die Praxisgebühr fällig.
Ob Krone, Brücke oder Prothese – wenn Zahnersatz notwendig wird, sind ganz unterschiedliche Varianten möglich. Der Gesetzgeber sieht eine so genannte Regelversorgung vor. Nach eingehender Untersuchung und Beratung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der den Befund, die entsprechende Regelversorgung, die tatsächliche Therapieplanung, das geplante Material, das Honorar des Zahnarztes sowie die Laborkosten aufschlüsselt. Dieser muss bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Alle über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten trägt der Patient selbst.
Gesund beginnt im Mund, Lachen ist gesund ist das Motto des diesjährigen Tages der Zahngesundheit. Lachen steigert das Wohlbefinden des Menschen. Doch vielen vergeht das Lachen, weil sie sich ihrer Zähne schämen oder weil sie seelische Belastungen in den Kiefer- und Gesichtsbereich projizieren und daran in Form körperlicher Beschwerden leiden.
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