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Wissenschaftliche Studien belegen, dass in Teeblättern etliche Substanzen in größeren Mengen enthalten sind, die sich positiv auf die Zahngesundheit auswirken. Mineralien, Spurenelemente und Antioxidantien gehen beim Aufbrühen in das heiße Wasser über und schützen die Zähne gleich mehrfach.
Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Zahnbehandlungskosten wie z.B. für Zahnfüllungen, Kronen, Brücken, Zahnprothesen oder eine kieferorthopädische Behandlung können als außergewöhnliche Belastung angesehen werden und sollten auf der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden. Wie groß die Steuerersparnis ausfällt, ist allerdings individuell sehr unterschiedlich.
Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, tut etwas zur Gesunderhaltung seiner Zähne. Wer darauf achtet, sich die jährlichen oder besser halbjährlichen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt in einem Bonusheft nachweisen zu lassen, kann einen deutlich höheren Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, wenn doch einmal eine Krone, Brücke oder Prothese notwendig werden sollte.
Ein zukunftsweisendes Kariesvorsorgeprogramm für Grundschulkinder erhielt jetzt den Wrigley Prophylaxe Preis 2009. In der ausgezeichneten Studie betreuen ältere Schüler jüngere Schüler. Das völlig neue Konzept soll bei Kindern im Grundschulalter durch Information und Motivation ein nachhaltig verändertes Zahnpflegeverhalten bewirken.
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